Das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) führt in diesem
Jahr in Ihrem Gebiet grundlegende Höhenmessungen (Nivellements) durch, mit
denen das bestehende Netz von amtlichen Höhenfestpunkten erneuert werden soll.
Diese Messungen sind für die Allgemeinheit von großer Bedeutung. Höhenpunkte
werden nicht nur für die Neuherstellung und Laufendhaltung von amtlichen Landkarten,
sondern auch für eine Vielzahl anderer Zwecke benötigt. So sind genaue
Höhenfestpunkte z. B. für Überwachungs- und Baumaßnahmen an Verkehrswegen,
Gewässern (Hochwasserschutz) und Versorgungsleitungen sowie für die Auswertung
von Luftbildern erforderlich.
Für diese und eine Reihe weiterer Aufgaben hat es sich als zweckmäßig und wirtschaftlich
erwiesen, ein gleichmäßig über das ganze Land verteiltes Netz von Höhenfestpunkten
zu schaffen. Aus diesem Grund wurde dem LDBV der gesetzliche
Auftrag erteilt, ein Höhennetz aufzubauen und zu erhalten.
Die Nivellements des LDBV dienen der Grundlagenvermessung und werden auch
in Gebieten durchgeführt, in denen in nächster Zukunft keine Baumaßnahmen zu
erwarten sind. Im Auftrag von Baufirmen oder Privatleuten führt das LDBV keine
Nivellements durch.
In bestimmten Zeitabständen müssen die Messungen wiederholt werden, um zu
überprüfen, ob die Höhenfestpunkte ihre Höhenlage unverändert beibehalten haben.
Die angewandten Messverfahren erlauben es, auch geringfügige Höhenänderungen
der Punkte festzustellen, sodass u. a. Rückschlüsse auf Bewegungen der Erdoberfläche
gezogen werden können.
Die Höhenfestpunkte sollen über einen möglichst langen Zeitraum höhenbeständig
und vor Verlust geschützt sein. Man verwendet deshalb in der Regel stabile Metallbolzen,
die in gut fundierten Bauwerken oder in einbetonierten Granitpfeilern
angebracht werden. Für jeden Höhenpunkt wird die Höhenlage über dem mittleren
Meeresspiegel durch Nivellements mit Millimetergenauigkeit bestimmt. Nach der
Berechnung und Datenübernahme können die Höhenfestpunkte im Bayernatlas
unter www. bayernatlas.de kostenfrei abgerufen werden.
Das Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster vom
31.01.1970 (BayRS 219-1-F) regelt die Befugnis zum Anbringen der Höhenbolzen
und zum Betreten privater Grundstücke, soweit dies zur Durchführung der Vermessungsarbeiten
erforderlich ist.
Für die Schaffung und Erhaltung von Höhenfestpunkten besteht ein öffentliches
Interesse. Die Bevölkerung wird deshalb um Verständnis für die Arbeiten gebeten.
Wenn bevorstehende Baumaßnahmen oder andere Vorhaben einen bereits bestehenden
Höhenfestpunkt gefährden, wird gebeten, das LDBV oder das zuständige
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung möglichst frühzeitig zu benachrichtigen.
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Alexandrastraße 4, 80538 München
Telefon: 089 2129 -1111, E-Mail: service@geodaten.bayern.de
Ihr Ansprechpartner für Fragen zum Nivellement
Herr Jan Strobl, Referat 83
Telefon: 089 2129 -1443, E-Mail: jan.strobl@ldbv.bayern.de