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Öffentliche Bekanntmachung - Widerspruch gegen Weitergabe der Daten zur Wahlwerbung

Am 23. Februar 2025 wird die Wahl zum 21. Bundestag stattfinden. Die Meldebehörde darf in den sechs Monaten vor der Wahl Auskunft über Namen und Adressen von Wahlberechtigten erteilen.
 
Sollten Sie mit der Bekanntgabe Ihrer Namen und Anschriften an politische Parteien zu Wahlwerbezwecken nicht einverstanden sein, können Sie einer solchen Weitergabe widersprechen.
Sie sollten sich dazu möglichst frühzeitig an das Einwohnermeldeamt im Rathaus Thierhaupten, Zimmer 1 wenden. Der Widerspruch wirkt grundsätzlich unbefristet, er kann allerdings jederzeit zurückgenommen werden.