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Soforthilfe für Hochwassergeschädigte

 Der Antrag auf Soforthilfe Haushalt/Hausrat für Privathaushalte kann ab sofort über dieses Online-Formular beim Landkreis Augsburg eingereicht werden. Der Antrag auf auf Soforthilfen bei Ölschäden an Gebäuden kann über diesen Link eingereicht werden. 

Alternativ kann der Antrag auch postalisch an die Adresse Landratsamt Augsburg, Hochwasserhilfen – Fachbereich 12, Prinzregentenplatz 4, 86150 Augsburg gesendet werden.

Der Antrag auf Härtefonds Finanzhilfen kann ab sofort unterschrieben beim Landkreis Augsburg eingereicht werden. 

Bei Rückfragen ist das Bürgertelefon des Landkreises Augsburg unter der Telefonnummer 0821 3102 2000 täglich von 8 bis 16 Uhr erreichbar. 

Hier finden Sie die entsprechenden Formulare zum Download:

 

Soforthilfen:

  • Betroffene Privathaushalte und nicht-gewerbliche Vermieter im Freistaat Bayern können eine Soforthilfe von bis zu 5.000 Euro pro Haushalt erhalten, bei Ölschäden an Gebäuden bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude. Die Höhe richtet sich im Einzelfall nach den konkret entstandenen Schäden. Die Anträge müssen vollständig ausgefüllt beim Landratsamt Augsburg eingereicht werden. 
     
  • Für Unternehmen und Angehörige Freier Berufe werden ebenfalls Soforthilfen in Höhe von bis zu 200.000 Euro je Unternehmen gewährt. Die Höhe richtet sich im Einzelfall nach den konkret entstandenen Schäden. Der Antrag ist bei der Regierung von Schwaben zu stellen. 
     
  • Für landwirtschaftliche Unternehmen (einschließlich Gartenbau) und den Fischereisektor werden Soforthilfen in Höhen von bis zu 50.000 Euro gewährt. Der Antrag ist beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu stellen. 
     

Härtefallhilfen:
Neben den Soforthilfen besteht sowohl für Privathaushalte als auch für Unternehmen in Fällen einer Existenzgefährdung die Möglichkeit einer Hilfe im Rahmen der Härtefondsrichtlinie aus dem Jahr 2020.
Der Antrag ist im Fall von Privathaushalten aus dem Landkreis Augsburg beim Landratsamt Augsburg und im Fall von Unternehmen bei der Regierung von Schwaben zu stellen.
 
Untenstehend sind alle Informationen in Zusammenhang mit der Antragstellung zu finden:
Für jede Hilfeart ist ein eigner Antrag zu stellen. 
 

Hilfeart Höchstleistung Antragseingang Wichtige Hinweise
Soforthilfe „Haushalt / Hausrat“ 5.000 Euro
bzw. 2.500 Euro*
bis 31. August 2024  
Soforthilfe „Ölschaden“ 10.000 Euro
bzw. 5.000 Euro*
bis 31. August 2024 Der Ölschaden muss nachgewiesen werden (z. B. Fotos, kurze Stellungnahme durch Fachmann)
und
es muss dem Antrag ein Kostenvoranschlag zur Beseitigung des Ölschadens beigefügt werden.
Notstandsbeihilfe aus dem „Härtefallfonds“ für Privatpersonen individuell bis 31. Oktober 2024 Auf die Notstandsbeihilfe werden Soforthilfeleistungen angerechnet. Es empfiehlt sich daher vorrangig Soforthilfeleistungen zu beantragen.

* Der halbe Betrag wird laut Richtlinie des Freistaat Bayerns ausgezahlt, wenn ein Versicherungsschutz möglich gewesen wäre, aber keine Versicherung abgeschlossen wurde.

Die Summe aus Soforthilfe und Versicherungsleistungen darf den tatsächlich entstanden Schaden an Hausrat nicht übersteigen, andernfalls wird die Soforthilfe entsprechend gekürzt oder zurückgefordert.