Kommunalwahl 2026

Am Sonntag, den 8. März 2026, finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. In 71 Landkreisen und 2056 Städten, Märkten und Gemeinden werden die Kreisräte, Stadt-, Markt- und Gemeinderäte sowie auch die meisten Landräte, Ersten Bürgermeister und Oberbürgermeister gewählt.

Die Bürger des Marktes Thierhaupten, wählen die 16 Mitglieder des neuen Marktgemeinderats und den Ersten Bürgermeister des Marktes Thierhaupten sowie die Mitglieder des Kreistags vom Landkreis Augsburg.

Die Wahllokale für die Kommunalwahl am 8. März 2026 sind von 8 bis 18 Uhr für die Stimmabgabe geöffnet.  

Bekanntmachungen

Wahlberechtigt sind alle

  • Unionsbürger (Deutsche sowie die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union)
  • die das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • die seit mindestens zwei Monaten im Markt Thierhaupten (Bürgermeister- sowie Marktgemeinderatswahl) bzw. im Landkreis Augsburg (Kreistagswahl) ihren
    Hauptwohnsitz gemeldet haben 

Um am Wahltag im Wahllokal ihre Stimme abgeben zu können, haben die Wähler grundsätzlich ihre Wahlbenachrichtigung und ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis, ID-Karte oder Reisepass) mitzubringen.

In welchem Wahllokal gewählt werden darf, ist auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief vermerkt. Dieser Wahlbenachrichtigungsbrief wird ab ca. Ende Januar versandt und sollte allen Wählerinnen und Wählern bis spätestens 15.02.2026 zugegangen sein. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber zur Wahl gehen will, wendet sich in diesem Fall bitte an das Wahlamt des Marktes Thierhaupten.

Eine Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis, um zu prüfen ob man darin eingetragen und wahlberechtigt ist, kann vom 16.02.2026 bis 20.02.2026 zu den üblichen Dienstzeiten des Rathauses erfolgen.

Wir möchten hiermit alle Wahlberechtigten darauf hinweisen, dass die Briefwahlunterlagen erst ab dem 16. Februar 2026 ausgegeben bzw. versandt werden dürfen. Der Antrag kann schriftlich, persönlich oder online über die Homepage der Gemeinde gestellt werden, sobald die Wahlbenachrichtigungen zugestellt sind. Bitte beachten Sie: Der Antrag auf Briefwahl ist spätestens bis Freitag, den 6. März 2026, 15:00 Uhr möglich. In Ausnahmefällen (z. B. plötzliche Erkrankung) kann ein Antrag noch am Wahltag bis 15:00 Uhr gestellt werden. Wir empfehlen, die Unterlagen frühzeitig zu beantragen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Vielen Dank!

Öffnungszeiten heute

Das Rathaus ist zu den folgenden Zeiten geöffnet:

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