Für was benötigt man eine Gestattung (Schankerlaubnis)?
Eine Gestattung wird benötigt, wenn im Rahmen eines besonderen Anlasses, bspw. einem Vereinsfest oder einem Dorffest vorübergehend ein Alkoholausschank stattfinden soll.
Wer benötigt eine Gestattung?
Eine Gestattung benötigt derjenige/der Verein, welche/r einen Ausschank alkoholischer Getränke anlässlich eines besonderen, vorübergehenden Anlasses (z. B. Schützenfest, Markt, Jubiläum, Brauchtumsveranstaltung, andere Veranstaltung eines Vereines oder einer Gesellschaft) öffentlich betreiben will. Dies betrifft auch Vereine oder Gesellschaften, die in ihren eigenen Räumlichkeiten eine Veranstaltung durchführen wollen, die von jedermann besucht werden kann.
Wer „nur“ alkoholfreie Getränke oder Essen ausgeben möchte, benötigt keine Gestattung.
Wer muss diese Gestattung beantragen?
Wollen nur Sie persönlich den Alkoholausschank betreiben, so müssen Sie selbst den Antrag stellen. Soll der Alkoholausschank durch einen Verein betrieben werden, so muss der jeweilige 1. Vorsitzende die Gestattung beantragen.
Bis wann ist die Gestattung zu beantragen?
Die Gestattung muss so rechtzeitig beantragt werden, dass dieser Antrag auch noch abschließend geprüft und bearbeitet werden kann. Daher ist der Antrag spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn zu beantragen. Bei später beantragten Gestattungen kann nicht sicher davon ausgegangen werden, dass die Bearbeitung noch rechtzeitig erfolgen und Ihnen die Gestattung (sofern diese rechtlich erteilt werden kann) auch noch rechtzeitig per Post zugehen kann.
Habe ich einen Anspruch darauf, dass mir meine beantragte Gestattung auch erteilt wird?
Nein. Sie haben lediglich einen Anspruch darauf, dass über den Antrag mit korrekt ausgeübtem Ermessen entschieden wird – sofern dieser rechtzeitig bei uns einging. Liegen jedoch die notwendigen Voraussetzungen für die Erteilung der Gestattung nicht vor, so kann diese nicht erteilt werden.
Was sind diese Voraussetzungen für die Erteilung der Gestattung?
Zunächst einmal sollten Sie alle abgefragten Angaben auf dem Antragsformular (auf www.thierhaupten.de, Bürgerbüro online, Gewerbe- und Gaststättenrecht, Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes) ausfüllen, mit denen das Vorliegen der verschiedenen Voraussetzungen abgeklärt wird. Ebenso muss der Fragebogen zur jugendschutzrechtlichen Beurteilung mit dem Antrag vorgelegt werden. Dieser ist ebenfalls online über das Bürgerbüro abrufbar.
Mir liegt keine Gestattung vor. Und nun?
Dann dürfen Sie keinen Alkohol ausschenken. Findet dennoch ein Alkoholausschank statt, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, welche in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren mit Geldbuße belegt werden kann.
Was kostet mich so eine Gestattung
Der erste Tag der Veranstaltung kostet 40 Euro jeder weitere Tag kostet 15 Euro.