Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
Worum geht´s?
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) ist ein „gewerbliches Führungszeugnis“. Es enthält Hinweise ob eine juristische Person oder eine Einzelperson gegen gewerberechtliche Bestimmung verstoßen hat. Die Auskunft wird zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit verlangt, bevor ein erlaubnispflichtiges Gewerbe z.B. Gaststättenbetrieb oder Maklertätigkeit genehmigt wird.
Mit diesem Online-Antrag können Sie bei Vorliegen eines besonderen Grundes (z.B. Krankheit) eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online beantragen.
Was wird benötigt?
Es müssen
- der Familienname,
- der Vorname,
- das Geburtsdatum
- und die Anschrift
eingegeben werden.
Außerdem muss der Verhinderungsgrund und der Zweck der Ausstellung angegeben werden.
Liegt kein Grund vor, so ist die Antragstellung persönlich bei der Meldebehörde vorzunehmen. Bringen Sie zur Antragstellung Ihren Personalausweis bzw. Reisepass mit.
Was kostet die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister?
Die Gebühr für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beträgt 13,00 € und wird mittels Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen.
- Hier zum Online-Antrag
- Gewerbemeldungen
- Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes
- Fragebogen zur jugendschutzrechtlichen Beurteilung einer Veranstaltung durch das Amt für Jugend und Familie
- Antrag auf Gestattung zum Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter
- Antrag auf Gestattung zur Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter
- Antrag auf Festsetzung eines Marktes
- Anzeige bzw. Beantragung auf Erlaubnis einer öffentlichen Veranstaltung nach Art. 19 LStVG
- Antrag auf Einrichtung einer Parkplatzabsperrung für einen Umzug in Halteverbotszonen
Ansprechpartnerin
- Frau Bettina Falch
- 08271/8057-12
- bettina.falch(@)thierhaupten.de
Ansprechpartnerin
- Frau Simone Jakob
- 08271/8057-11
- simone.jakob(@)thierhaupten.de