Sie sind hier: Startseite » Öffentliche Bekanntmachung – Widerspruch gegen Weitergabe der Daten zur Wahlwerbung
Am 08. März 2026 wird die Kommunalwahl Bayern stattfinden. Die Meldebehörde darf in den sechs Monaten vor der Wahl Auskunft über Namen und Adressen von Wahlberechtigten erteilen.
Sollten Sie mit der Bekanntgabe Ihrer Namen und Anschriften an politische Parteien
zu Wahlwerbezwecken nicht einverstanden sein, können Sie einer solchen Weiter-
gabe widersprechen.
Sie sollten sich dazu möglichst frühzeitig an das Einwohnermeldeamt im Rathaus Thierhaupten, Zimmer 1 wenden. Der Widerspruch wirkt grundsätzlich unbefristet, er
kann allerdings jederzeit zurückgenommen werden.
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