Sie sind hier: Startseite » Aus aktuellem Anlass dürfen wir Ihnen folgende Information zur Grundsteuer mitteilen!
Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Maßgeblich für die Steuerpflicht ist der Eigentumsstand am 01. Januar des jeweiligen Jahres.
Steuerschuldner ist daher die Person, der das Grundstück am 01.01. zugerechnet wurde – unabhängig davon, ob das Grundstück im Laufe des Jahres vererbt, verkauft oder übertragen wird. Änderungen der Eigentumsverhältnisse während des Jahres wirken sich erst im Folgejahr auf die Grundsteuer aus.
Copyright 2025 © Alle Rechte vorbehalten.
Veranstaltungskalender
Ortsplan
Aktuelles
Bürgerbüro Online
Mitteilungsblatt
Das Rathaus ist zu den folgenden Zeiten geöffnet:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Vimeo. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen