Geschwindigkeitsbeschränkung mit Gefahrenzeichen
Wenn eine Geschwindigkeitsbeschränkung zusammen mit einem Gefahrenzeichen gezeigt wird, dann gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung nur so lange bis die Gefahr vorbei ist.
Im konkreten Fall ist die Schule für die Verkehrsteilnehmer erkennbar. Insofern nach der Einfahrt zur Schule endet die Geschwindigkeitsbegrenzung.
Das Gefahrenzeichen wirkt allerdings fort. D.h. der Verkehrsteilnehmer muss seine Geschwindigkeit in Abhängigkeit von der Gefahrenlage wählen.
Hier wird vom Gesetzgeber eine erhöhte Aufmerksamkeit verlangt. Die Geschwindigkeit ist zu reduzieren, wenn Kinder am Fahrbandrand gehen (§40 Abs. 1 StVO).