Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in Strafsachen, die für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt werden. Sie kommen bei den Strafkammern und Jugendkammern der Landgerichte sowie bei den Jugendschöffengerichten der Amtsgerichte zum Einsatz.
Die Wahlen für die Amtsperiode vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2023 haben im Laufe des Jahres 2018 stattgefunden. Die Wahlen für die nächste Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 werden im Laufe des Jahres 2023 stattfinden. Die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen werden auf Vorschlag der Gemeinden bzw. der Jugendhilfeausschüsse bei den Jugendämtern von einem Wahlausschuss gewählt.
Für das Schöffenamt sollen geeignete Persönlichkeiten, die erzieherisch befähigt sind und in der Jugenderziehung erfahren sind, benannt werden. Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen folgende Vorraussetzungen erfüllen:
- deutsche Staatsangehörigkeit
- am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt
- wohnhaft im Landkreis Augsburg
- erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung
Interessierte Personen können sich bis spätestens 17.02.2023 bei Frau Hörmann telefonisch unter der 08271 5057-23 oder per Mail an alisa.hoermann(@)thierhaupten.de melden.
Jugenschöffenbekanntmachung Justiz Bayern
Informationen zum Schöffenamt
Bewerbungsbogen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für Jugendschöffen