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Aktuelles aus Thierhaupten

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Aus aktuellem Anlass dürfen wir Ihnen folgende Information zur Grundsteuer mitteilen!

Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Maßgeblich für die Steuerpflicht ist der Eigentumsstand am 01. Januar des jeweiligen Jahres.
Steuerschuldner ist daher die Person, der das Grundstück am 01.01. zugerechnet wurde – unabhängig davon, ob das Grundstück im Laufe des Jahres vererbt, verkauft oder übertragen wird. Änderungen der Eigentumsverhältnisse während des Jahres wirken sich erst im Folgejahr auf die Grundsteuer aus.